Smartcards der Bayern-PKI

Was sind die Voraussetzungen für eine Registrierungsstelle, um Smartcards zu beantragen/produzieren?

Organisatorisch gibt es einige Änderungen bei der Beantragung von Smartcards. Der Mitarbeiter einer Behörde beantragt die Smartcard im PRIME nicht selbst, sondern er wendet sich an seine Registrierungsstelle. Die Registrierungsstellen wiederum unterscheidet man zwischen einer „nur“ beantragenden Registrierungsstelle und einer produzierenden Registrierungsstelle.
Letztere ist in der Lage, einen kompletten Smartcard Antrag abzuwickeln. Der Durchlauf ist Folgender:

  • Beantragung einer Smartcard für einen Mitarbeiter einer Behörde.
  • Personalisieren dieser Smartcard, d.h. die Zertifikate werden auf der Smartcard erstellt.
  • Die kodierte Smartcard wird anschließend automatisch bedruckt (optional) und ausgegeben.
  • Der nur für den Mitarbeiter bestimmte PIN- und PUK-Brief wird auf dem Drucker ausgegeben.

Eine beantragende Registrierungsstelle erstellt einen Smartcard Antrag für den Mitarbeiter einer Behörde. Eine zuvor festgelegte produzierende Registrierungsstelle bearbeitet den Antrag und führt die Personalisierung der Karte und den Druck der Karte aus. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg an die Antrag stellende Behörde übermittelt.

In beiden Fällen sind folgende Vorarbeiten notwendig:

  • Beantragen einer NeXus Card SDK Lizenz (nur bei Aufnahme Bild/Unterschrift oder Bedrucken der Karte)
  • RA Stammdaten anpassen (beantragende RA oder produzierende RA auswählen)
  • Behörden Stammdaten anpassen (Standard Smartcard und Middleware auswählen)
    • Mitteilen des gewünschten Layouts (oder auch nur kodieren).
    • Mitteilen, ob die Funktionalität Win Logon gewünscht ist.

Bitte beachten Sie, dass die Einstellungen für das Layout und die Win Logon Funktionalität pro Behörde getätigt werden. D.h. wenn Sie mehrere Behörden betreuen, müssen Sie uns die gewünschten Einstellungen für jede Behörde mitteilen.

Für das Beantragen der NeXus Card SDK Lizenz wenden Sie sich bitte an unsere .

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Schulungshandbuch für Registrierungsstellen (Kapitel 5.2.1).

Wenn Sie sich dafür entscheiden eine beantragende Registrierungsstelle einzurichten, stehen Ihnen zwei Smartcard Produktionszentren zur Verfügung.

Behörden aus dem kommunalen Umfeld wenden sich bitte an die IDPendant GmbH.

Für Behörden aus dem staatlichen Umfeld bieten wir diese Dienstleistung an (Produktionszentrum LDBV).