Verfahrensbeschreibung

Seit dem 01.November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Neben den herkömmlichen Anwendungen wurde der Ausweis um elektronische Funktionen ergänzt. Die Daten, die optisch vom Dokument ablesbar sind, werden dazu zusätzlich in einem kontaktlos auslesbaren Chip im Ausweis abgelegt. Damit kann sich der Ausweisinhaber online ausweisen, z.B. gegenüber einer Behörde im E-Government.

Die Online-Ausweisfunktion basiert auf dem Prinzip des gegenseiten Ausweisens, wonach beide Seiten auf die angegebene Identität ihres Gegenübers vertrauen können: Nur mit einem staatlich ausgestellten Berechtigungszertifikat ist es für Dienstleister im Internet technisch möglich, auf Ausweisdaten zuzugreifen. Im Berechtigungszertifikat ist zusätzlich hinterlegt, welche Datenkategorien abgefragt werden können.

Ablauf:

  1. Der Bürger / die Bürgerin ruft die Webseite des Diensteanbieters auf.
  2. Das Angebot erfodert einen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis.
  3. Der eID-Service übermittelt das Berechtigungszertifikat an die AusweisApp.
  4. Die AusweisApp zeigt die zu übermittelnden Daten an und ermöglicht es dem Bürger / der Bürgerin einzelne Daten abzuwählen.
  5. Auflegen des Personalausweises auf ein Lesegerät.
  6. Eingabe der geheimen PIN zur Freigabe der Daten.
  7. Übertragung der freigegebenen Daten zum eID-Service.
  8. Der eID-Service übermittelt die Daten an den Diensteanbieter. Nach erfolgreicher Übertragung werden die Daten auf dem eID-Service gelöscht.
  9. Der Identitätsnachweis ist erfolgt und die Online Anwendung kann genutzt werden.